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Pflanzenstärkungsmittel

Pflanzenstärkungsmittel sind Stoffe, Gemische oder Mikroorganismen, die allgemein die Gesundheit von Pflanzen erhalten oder sie vor Belastungen schützen sollen, die nicht von Schaderregern ausgehen, etwa vor Frost oder starker Verdunstung. Pflanzenschutzmittel sind sie nicht.

Der Begriff ist im Pflanzenschutzgesetz festgelegt. Ein Produkt, das als Pflanzenschutzmittel unter das EU-Recht fällt, kann kein Pflanzenstärkungsmittel sein. Steht dagegen die Versorgung mit Nähr- und Spurenstoffen oder die Anregung des Wachstums im Vordergrund, gehört ein Mittel eher zu den Pflanzenhilfsmitteln oder Bodenhilfsstoffen, für die das Düngemittelrecht gilt.

Wer ein Pflanzenstärkungsmittel verkaufen will, muss das vorher dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilen. Bei sachgerechter Anwendung darf es weder Menschen und Tieren noch dem Grundwasser oder dem Naturhaushalt schaden, und es muss nach dem Pflanzenschutzgesetz gekennzeichnet sein. Das BVL kann den Verkauf untersagen und führt eine monatlich aktualisierte Liste der Mittel, deren Verkauf nicht untersagt wurde. Weil ein Mittel schon mit Eingang der Mitteilung verkauft werden darf, können rechtmäßig angebotene Produkte dort noch fehlen.

Beispiel aus dem Garten

Steht auf einem Mittel „Pflanzenstärkungsmittel“, soll es die Gesundheit der Pflanzen allgemein erhalten oder sie vor Belastungen wie Frost oder starker Verdunstung schützen, ein Pflanzenschutzmittel gegen Schaderreger ist es nicht. Vor dem Kauf schlage ich es in der Liste des BVL nach.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ↗ – Pflanzenstärkungsmittel, Abschnitte Definition, Vorschriften für den Verkehr mit Pflanzenstärkungsmitteln und Liste der Pflanzenstärkungsmittel. Geprüft am .

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