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Pflanzenstärkung im Bioanbau: Listung, Bio-Prüfung und was Versuche zeigen

Zuletzt geprüft: Lesezeit: 5 Min.Von der samen.live Redaktion
Kurz & knappDie Antwort in 20 Sekunden
  • Pflanzenstärkungsmittel brauchen keine Zulassung, sie werden dem BVL vor dem Inverkehrbringen mitgeteilt.
  • Die Listung setzt keinen Wirksamkeitsnachweis voraus und bestätigt keine Zulässigkeit im ökologischen Anbau.
  • Ob ein Mittel in den Bio-Garten passt, prüfst du für das konkrete Produkt in der Betriebsmittelliste.
  • In Versuchen mit Winterweizen, Gemüse und Herbststauden blieben belegbare Effekte aus oder waren uneinheitlich.
  • Die Wirkung hängt von Kultur, Standort, Witterung, Entwicklungsstadium und Anwendung ab.
Ein Gärtner besprüht mit einem Handsprühgerät grüne Pflanzen im Freiland.
Foto: Gustavo Fring · Pexels License · Quelle ↗

Du willst im Bio-Garten auf natürliche Helfer setzen und greifst zu einer Flasche mit der Aufschrift Pflanzenstärkungsmittel. Das Risiko liegt im Vertrauen auf die Listung beim BVL, denn diese bestätigt weder eine Wirkung noch die Zulässigkeit im ökologischen Anbau. Wenn ich vor so einem Regal stehe, drehe ich jede Flasche um und lese zuerst die Kennzeichnung. Danach weiß ich, ob ich überhaupt ein Pflanzenstärkungsmittel in der Hand halte und was ich noch prüfen muss.

Was sind Pflanzenstärkungsmittel, und wie sollen sie wirken?

Pflanzenstärkungsmittel sollen Pflanzen allgemein gesund erhalten oder sie vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen. Mikrobielle Präparate setzen etwa darauf, dass bestimmte Bodenbakterien und Pilze Phosphor und Stickstoff besser verfügbar machen oder das Wurzelwachstum anregen können. Wie Pflanzenstärkungsmittel in der Pflanze wirken und worin sie sich von Pflanzenschutzmitteln unterscheiden, erklärt der Ratgeber zur Wirkungsweise.

Was verlangt die BVL-Listung?

Mitteilung statt Zulassung

Pflanzenstärkungsmittel brauchen keine Zulassung. Bevor ein Mittel in den Verkehr kommt, muss es dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt werden. Einen Wirksamkeitsnachweis setzt diese Listung nicht voraus. Anders als bei Pflanzenschutzmitteln wird auch die Unbedenklichkeit nicht in entsprechenden Studien überprüft. Die Listung ist damit ein Eintrag in einer amtlichen Liste und kein Prüfsiegel für Wirkung oder Unbedenklichkeit.

Was auf dem Etikett stehen muss

Gewerblich vermarktete Pflanzenstärkungsmittel brauchen eine Kennzeichnung auf Deutsch. Dazu gehören unter anderem die Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, der Verantwortliche und eine Gebrauchsanleitung. An diese Gebrauchsanleitung hältst du dich, denn eine allgemeine Einsatzempfehlung lässt sich nicht geben. Die Wirkung hängt unter anderem von Kultur, Standort, Witterung, Entwicklungsstadium und Anwendung ab.

Pflanzenstärkungsmittel, Bodenhilfsstoff oder Biostimulans?

Nicht alles, was Pflanzen fördern soll, gehört in dieselbe Rechtsgruppe:

Produktgruppe Rechtliche Zuordnung
Pflanzenstärkungsmittel Pflanzenschutzrecht
Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel Düngerecht
EU-Pflanzenbiostimulanzien EU-Düngemittelrecht

Steht auf dem Etikett Bodenhilfsstoff, Pflanzenhilfsmittel oder Biostimulans, hast du rechtlich kein Pflanzenstärkungsmittel vor dir.

Kurz erklärt

Ackerschachtelhalm ist als Grundstoff für bestimmte fungizide Anwendungen mit kulturbezogenen Vorgaben beschrieben. Das dafür vorgesehene abgekochte Präparat ist nicht dasselbe wie vergorene Schachtelhalmjauche, auch wenn beide aus derselben Pflanze stammen.

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Ist ein gelistetes Mittel automatisch bio?

Nein. Die BVL-Listung bestätigt nicht, dass ein Pflanzenstärkungsmittel im ökologischen Anbau zulässig ist. Das prüfst du für das konkrete Mittel gesondert. Bevor ein Mittel in mein Bio-Beet kommt, suche ich das Handelsprodukt mit Produkt- oder Firmennamen in der Betriebsmittelliste.

Im privaten Selbstversorgergarten können dir die Regeln der ökologischen Landwirtschaft als Orientierung dienen. Für einen Biobetrieb sind zwei Stellen beteiligt: Die Betriebsmittelliste Deutschland dokumentiert die FiBL-Prüfung auf Öko-Konformität. Über die Zulässigkeit der konkreten Verwendung entscheidet die zuständige Kontrollstelle.

Prüfung Was sie bestätigt Was sie nicht bestätigt
Listung beim BVL Das Mittel wurde vor dem Inverkehrbringen mitgeteilt. Wirksamkeit, Unbedenklichkeit aus entsprechenden Studien, Zulässigkeit im ökologischen Anbau
Betriebsmittelliste Deutschland Das FiBL hat das Produkt auf Öko-Konformität geprüft. bei mikrobiellen Präparaten nicht automatisch eine unabhängig geprüfte Wirksamkeit; die Entscheidung über die konkrete Verwendung im Biobetrieb

Bei einer Betriebsmittelzertifizierung nach dem GGBM-Standard werden Dokumente geprüft, Produkte analysiert und Herstellungsstätten inspiziert. Je nach Risikoklasse folgen weitere Inspektionen alle 1 bis 3 Jahre.

Mythos-Check

„Natürlich und beim BVL gelistet, also bio.“ So einfach ist es nicht. Weder die Herkunft noch die Listung ersetzen die Prüfung, ob genau dieses Produkt im ökologischen Anbau zulässig ist.

Mini-Checkliste

  • Etikett: Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, Verantwortlicher, Gebrauchsanleitung auf Deutsch
  • Rechtsgruppe: Pflanzenstärkungsmittel oder doch Bodenhilfsstoff, Pflanzenhilfsmittel, Biostimulans
  • Bio-Zulässigkeit: konkretes Handelsprodukt über Produkt- oder Firmennamen in der Betriebsmittelliste gesucht
  • Vergleich: eine Fläche ohne Mittel eingeplant, damit du Unterschiede erkennst

Was zeigen Versuche auf dem Acker, im Gemüsebau und bei Stauden?

Auf dem Acker zählt, was sich auf der Fläche messen lässt. Die Versuche mit Präparaten aus dem Umfeld der Pflanzenstärkung fallen nüchtern aus:

Versuch Was geprüft wurde Ergebnis
Winterweizen, LfL zwei bakterielle Biostimulanzien an vier Standorten über zwei Jahre keine signifikanten Effekte auf Ertrag, Proteingehalt oder Stickstoffertrag
Biologischer Feldversuch über vier Jahre Zugabe Effektiver Mikroorganismen kein zusätzlicher Nutzen für Ertrag oder Bodenqualität
Gemüsebauversuche, LWG eingesetzte Effektive Mikroorganismen Wirksamkeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen
Gewächshausversuch, LWG EM-Behandlung von 106 Herbststaudenarten und -sorten kein einheitlicher Vorteil bei Wachstum, Qualität und Gesundheit; einzelne Sorten mit weniger oder später einsetzendem Mehltau

Achte beim Lesen auf die Produktgruppe: Im Weizen liefen bakterielle Biostimulanzien, in den übrigen Versuchen Effektive Mikroorganismen. Im vierjährigen Feldversuch kamen die beobachteten Wirkungen nicht vom EM-Zusatz, sondern vom organischen Material und den Nährstoffen aus Bokashi und Mist. Wer auf dem Acker oder im Beet selbst vergleicht, gibt deshalb beiden Flächen dieselbe organische Düngung und behandelt nur eine davon mit dem Präparat.

Bei mikrobiellen Präparaten hängt die Wirkung zusätzlich von Boden, Klima, der vorhandenen Mikrobenpopulation und der Produktqualität ab. Das gilt für neue Präparate ebenso wie für eingeführte.

Marias Erfahrung

Ein neues Präparat probiere ich auf einer Beethälfte aus, die andere Hälfte bleibt unbehandelt. Beide Hälften bekommen dieselbe Kompostgabe. Ins Gartenheft schreibe ich Datum, Wetter und das Blattbild beider Seiten.

Wie setzt du sie bei Gemüse, Obst und Zierpflanzen ein?

Im Garten richtest du Menge und Zeitpunkt nach der Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels. Welche Arten es gibt und wie du Pflanzenstärkungsmittel im Garten richtig anwendest, erklärt der Ratgeber für Gemüse, Obst und Zierpflanzen, auch mit Blick auf mögliche Vorteile. Wann im Gartenjahr du welches Pflanzenstärkungsmittel einsetzt, vom Frühjahrsstart bis zur Wintervorbereitung, zeigt der Ratgeber zum Jahreslauf.

Selbst angesetzte Pflanzenjauchen schwanken im Nährstoffgehalt mit Pflanzenart, Zustand des Pflanzenmaterials und Erntezeit, deshalb gibt es für sie keine allgemeingültige Ausbringmenge. Wie du Jauchen, Komposttee und Effektive Mikroorganismen für Nutzpflanzen selbst herstellst, beschreibt die Anleitung für den Nutzgarten.

Was kommt im Bioanbau vor jedem Mittel?

Eine sehr hohe Stickstoffversorgung kann Blattläusen günstigere Ernährungsbedingungen bieten, deshalb düngst du im Bio-Garten nach Bedarf. Wie Humus das Bodenleben ernährt und wie du nach Bedarf düngst, zeigt der Überblick zu Düngen, Boden und Kompost. Fruchtfolge und Mischkultur unterstützen deine Beete, garantieren aber nichts: Passende Nachbarn prüfst du im Mischkultur-Planer, Anbaupausen planst du mit dem Beetplaner.

Häufige Fragen

Was sind Pflanzenstärkungsmittel und wie unterscheiden sie sich von Pflanzenschutzmitteln?
Pflanzenstärkungsmittel sollen Pflanzen allgemein gesund erhalten oder vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen. Eine Zulassung brauchen sie nicht, sie müssen dem BVL aber vor dem Inverkehrbringen mitgeteilt werden. Die Unbedenklichkeit wird dabei nicht in entsprechenden Studien überprüft, wie es bei Pflanzenschutzmitteln geschieht. Rechtlich gehören Pflanzenstärkungsmittel trotzdem zum Pflanzenschutzrecht.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die BVL-Zulassung von Pflanzenstärkungsmitteln?
Eine Zulassung gibt es für Pflanzenstärkungsmittel nicht, die Mittel werden dem BVL vor dem Inverkehrbringen mitgeteilt. Einen Wirksamkeitsnachweis setzt diese Listung nicht voraus. Gewerblich vermarktete Mittel brauchen eine deutschsprachige Kennzeichnung, unter anderem mit der Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, dem Verantwortlichen und einer Gebrauchsanleitung.
Welche Kriterien sollten beim Kauf von Pflanzenstärkungsmitteln für den Bioanbau beachtet werden?
Prüfe zuerst, ob genau dieses Mittel im ökologischen Anbau zulässig ist, denn die BVL-Listung bestätigt das nicht. Dazu suchst du das konkrete Handelsprodukt über den Produkt- oder Firmennamen in der Betriebsmittelliste. Auf dem Etikett sollten die Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, der Verantwortliche und eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung stehen. Bei mikrobiellen Präparaten belegt auch die Aufnahme in eine FiBL-Betriebsmittelliste nicht automatisch eine unabhängig geprüfte Wirksamkeit.
Worin unterscheiden sich mikrobielle Präparate von Pflanzenextrakten als Stärkungsmittel?
Mikrobielle Präparate setzen auf Bodenbakterien oder Pilze, von denen bestimmte Phosphor und Stickstoff besser verfügbar machen oder das Wurzelwachstum anregen können. Die Wirkung hängt dabei von Boden, Klima, der vorhandenen Mikrobenpopulation und der Produktqualität ab. Algen- und Pflanzenextrakte können dagegen Pflanzenhormone als biostimulierende Inhaltsstoffe enthalten. Welche Rechtsgruppe vorliegt, zeigt das Etikett: Pflanzenstärkungsmittel gehören zum Pflanzenschutzrecht, EU-Pflanzenbiostimulanzien zum EU-Düngemittelrecht.
Stimmt es, dass Pflanzenstärkungsmittel weniger wirksam sind als chemische Pflanzenschutzmittel?
Ein direkter Vergleich passt schlecht, weil Pflanzenstärkungsmittel Pflanzen allgemein gesund erhalten oder vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen sollen. Die Listung setzt zudem keinen Wirksamkeitsnachweis voraus. In Gemüsebauversuchen der LWG ließ sich eine Wirksamkeit der eingesetzten Effektiven Mikroorganismen nicht nachweisen, bei Herbststauden zeigten nur einzelne Sorten weniger Mehltau. Ob ein Mittel bei dir etwas bewirkt, hängt von Kultur, Standort, Witterung, Entwicklungsstadium und Anwendung ab.
Welche Auswirkungen haben Pflanzenstärkungsmittel auf das Bodenleben und die Bodengesundheit?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. In einem vierjährigen biologischen Feldversuch brachte die Zugabe Effektiver Mikroorganismen keinen zusätzlichen Nutzen für Ertrag oder Bodenqualität. Die beobachteten Wirkungen gingen dort auf das organische Material und die Nährstoffe aus Bokashi und Mist zurück. Das Bodenleben versorgst du mit organischer Substanz wie Kompost, Grünschnitt und Ernteresten.
Welche Dosierung und Anwendungshäufigkeit sind bei Pflanzenstärkungsmitteln optimal?
Eine allgemein optimale Dosierung gibt es nicht, weil die Wirkung von Kultur, Standort, Witterung, Entwicklungsstadium und Anwendung abhängt. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung, die bei gewerblich vermarkteten Mitteln zur deutschsprachigen Kennzeichnung gehört. Behandle zum Vergleich nur einen Teil deiner Pflanzen und beobachte beide Gruppen.
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